Rechtsprechung
OLG Koblenz, 30.05.2008 - 10 U 652/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pauschalierung des Preises und des Leistungsumfangs bei der Verpflichtung eines Auftragnehmers zur Erbringung eines schlüsselfertigen Bauwerks; Pflicht zur zusätzlichen Vergütung von in einem zum Vertragsinhalt gewordenen Leistungsverzeichnis bewusst nicht vorgesehener, ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarte Leistungsbeschreibung bleibt maßgeblicher Vertragsinhalt bei der Errichtung eines "schlüsselfertigen" Bauwerks - Vereinbarung eines Festpreises für die nach der Leistungsvereinbarung geschuldeten Leistungen - Zur Ermittlung der Kosten für Zusatzleistungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Errichtung eines "schlüsselfertigen" Bauwerks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Heißt "schlüsselfertig" immer schlüsselfertig? (IBR 2009, 8)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 12.04.2007 - 9 O 214/03
- OLG Koblenz, 30.05.2008 - 10 U 652/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 163
- MDR 2010, 251
- NZBau 2009, 382
- BauR 2008, 2092
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00
Vergütung von Zusatzleistungen beim Pauschalpreisvertrag
Auszug aus OLG Koblenz, 30.05.2008 - 10 U 652/07
Die Ausführung von Leistungen, die in einem zum Vertragsinhalt gewordenen Leistungsverzeichnis bewusst nicht vorgesehen sind, kann vom Besteller nur gegen zusätzliche Vergütung verlangt werden (BGH Urteil vom 8.1.2002 - Az: X ZR 6/00 - NJW-RR 2002, 740 ff.).Voraussetzung eines solchen höheren Vergütungsanspruchs durch Vertragsanpassung ist, dass zu dem Leistungsinhalt, der einer Preisvereinbarung zu Grunde liegt, erhebliche, zunächst nicht vorgesehene Leistungen auf Veranlassung des Bestellers hinzukommen (BGH Urteil vom 8.1.2002 - Az: X ZR 6/00 - NJW-RR 2002, 740 ff.).
- OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08
Neubau an der Universität Mainz: Land Rheinland-Pfalz zur Zahlung von …
Später geforderte, über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Zusatzleistungen beziehungsweise Leistungen in einer höheren Qualität werden dann nicht von dem vereinbarten Pauschalpreis erfasst und können vom Besteller nur gegen zusätzliche Vergütung verlangt werden (BGH, NJW 2008, 2106; BGH, BauR 1984, 395, 396; OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 163; OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2009, 11 U 29/09;… Werner/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1189; Dr. Eschenbruch, BauR 2a/ 2010, 283, 290).Insoweit ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Frage, was unter dem Begriff "Schlüsselfertigkeit" zu verstehen und damit Leistungsziel beziehungsweise Leistungsinhalt sein soll, nach den vertraglichen Vereinbarungen und hier insbesondere der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Pläne) zu beurteilen ist (BGH, BauR 1984, 395; OLG Koblenz, NZBau 2009, 382).
Insoweit gehen die Detailregelungen einer globalen Regelung vor, d. h. die Angaben im Rahmen der Leistungsbeschreibung bleiben maßgeblich (OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 163; OLG Koblenz, NZBau 2009, 382;… Werner/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1191).
- OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 63/12
VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen eines Kürzungsanspruchs des Bauherrn bei einem …
Später geforderte oder notwendige Zusatzarbeiten werden in einem solchen Fall grundsätzlich nicht von dem Pauschalpreis erfasst (vgl. BGH, Baurecht 2002, 787; BGH, Baurecht 1984, 395; BGH, Baurecht 1995, 237; OLG Koblenz, OLGR 2009, 1; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Baurecht 2001, 1915; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1466; OLG Hamm, Baurecht 1991, 756; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1203).